AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gasthof Bären Gerzensee Siegfried Gastro GmbH
Dorfstrasse 9, 3115 Gerzensee
E-Mail: m-L1-fTb-P7p4f716P7+tvn6-un+9bX48w@nospam
UID: CHE-369.747.228
Version: 09/2026

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge und Rechtsbeziehungen zwischen der Siegfried Gastro GmbH als Betreiberin des Gasthofs Bären Gerzensee (nachfolgend «Bären») und ihren Gästen, Kundinnen und Kunden sowie Veranstaltern (nachfolgend gemeinsam «Kunde»). Sie gelten insbesondere für Restaurantreservationen, Gruppenreservationen, Bankette, Vereinsanlässe, Familienfeiern, Firmenanlässe, Apéros sowie die Nutzung von Gaststube, Stübli, Saal und Gartenterrasse.

Für einzelne Angebote können ergänzende oder abweichende Bedingungen vereinbart werden. Massgebend sind in diesem Fall die schriftliche Offerte, Reservations- oder Auftragsbestätigung und danach diese AGB. Der Bären führt keinen Hotelbetrieb; diese AGB enthalten deshalb keine Bestimmungen zu Hotelzimmern oder Übernachtungen.

Vertragsabschluss und Reservationen

Eine Anfrage allein ist noch keine verbindliche Reservation. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Bären die Reservation oder den Auftrag mündlich, elektronisch oder schriftlich bestätigt oder die vereinbarte Leistung erbringt.

Bei Gruppen, Banketten und Anlässen sind die schriftliche Offerte beziehungsweise Bestätigung sowie die darin aufgeführten Leistungen, Preise, Zeiten, Räume und besonderen Bedingungen verbindlich. Änderungen und Ergänzungen sollen aus Beweisgründen schriftlich, insbesondere per E-Mail, vereinbart werden.

Wer für eine Gruppe, einen Verein, ein Unternehmen oder einen anderen Dritten reserviert, bestätigt, dazu berechtigt zu sein, und haftet als Vertragspartner für die vereinbarten Leistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestätigt wurde.

Tischreservationen im normalen Restaurantbetrieb

Tischreservationen sollen möglichst frühzeitig abgesagt oder angepasst werden. Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten kann der Bären den Tisch anderweitig vergeben, wenn der Gast die Verspätung nicht rechtzeitig mitteilt.

Für Reservationen, für die keine besondere Leistung, Vorauszahlung oder Kreditkartengarantie vereinbart wurde, fällt grundsätzlich keine pauschale Annullationsgebühr an. Der Bären behält sich jedoch vor, bei grösseren Gruppen, besonderen Menüs, exklusiv reservierten Bereichen oder wiederholtem Nichterscheinen individuelle Annullationsbedingungen oder eine Sicherheitsleistung zu verlangen. Solche Bedingungen werden bei der Reservation klar mitgeteilt.

Gruppen, Bankette und Veranstaltungen

Als Gruppen- oder Veranstaltungsbuchung gelten insbesondere Reservationen für Gesellschaften, Vereine, Familienfeiern, Firmenanlässe, Bankette und die exklusive oder teilweise exklusive Nutzung eines Raums oder Bereichs.

Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus der aktuellen schriftlichen Bestätigung. Der Kunde informiert den Bären rechtzeitig über Programm, Zeitplan, gewünschte Bestuhlung, technische Anforderungen, Dekorationen, Anlieferungen, externe Dienstleister und weitere Besonderheiten.

Der Bären kann aus betrieblichen Gründen einen gleichwertigen Raum oder Bereich zuweisen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Charakter des Anlasses dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Teilnehmerzahl

Die voraussichtliche Teilnehmerzahl ist bei der Buchung anzugeben. Die definitive Teilnehmerzahl muss dem Bären spätestens 48 Stunden vor Beginn des Anlasses mitgeteilt werden, sofern in der Bestätigung keine andere Frist festgelegt ist.

Eine Reduktion um bis zu 10 Prozent gegenüber der zuletzt bestätigten Teilnehmerzahl wird bis 48 Stunden vor dem Anlass ohne zusätzliche Annullationskosten berücksichtigt. Bei späteren Reduktionen bildet grundsätzlich die zuletzt fristgerecht gemeldete Teilnehmerzahl die Grundlage für Einkauf, Vorbereitung und Verrechnung. Zusätzliche Personen werden nach effektivem Aufwand und Verfügbarkeit verrechnet.

Annullation von Gruppen, Banketten und Veranstaltungen

Sofern in der Offerte oder Bestätigung keine abweichenden Bedingungen festgelegt sind, gelten bei einer vollständigen Annullation folgende Kosten, berechnet auf dem bestätigten Auftragswert:

  • bis 14 Kalendertage vor dem Anlass: kostenlos
  • 13 bis 7 Kalendertage vor dem Anlass: 50 Prozent
  • 6 Kalendertage bis 48 Stunden vor dem Anlass: 75 Prozent
  • weniger als 48 Stunden vor dem Anlass oder bei Nichterscheinen: 100 Prozent

Als Auftragswert gelten die bestätigten Speisen, Getränke, Raummieten, Pauschalen, Mindestkonsumationen und weiteren bestellten Leistungen. Ist noch kein genauer Konsumationsbetrag vereinbart, werden bereits entstandene Kosten und speziell für den Anlass erbrachte Vorbereitungsleistungen verrechnet. Ersparte Aufwendungen und Leistungen, die anderweitig verkauft werden konnten, werden angemessen berücksichtigt.

Bei grossen, exklusiven oder besonders aufwendigen Veranstaltungen können in der Offerte abweichende Fristen und Ansätze festgelegt werden.

Verschiebung eines Anlasses

Eine Verschiebung gilt grundsätzlich als Annullation und Neubuchung. Der Bären bemüht sich jedoch um eine kulante Lösung, wenn der neue Termin frühzeitig vereinbart werden kann und dadurch keine wesentlichen Kosten oder Ausfälle entstehen. Bereits entstandene oder nicht rückgängig zu machende Aufwendungen bleiben geschuldet.

Speisen, Getränke, Allergien und Unverträglichkeiten

Sämtliche Speisen und Getränke sind grundsätzlich über den Bären zu beziehen. Mitgebrachte Speisen oder Getränke sind nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung erlaubt. In diesem Fall kann eine angemessene Servicegebühr, ein Tellergeld oder Korkengeld vereinbart werden.

Informationen zu Allergien, Unverträglichkeiten, religiösen Vorgaben sowie vegetarischen oder veganen Wünschen sind möglichst bei der Reservation, spätestens jedoch mit der definitiven Teilnehmerzahl mitzuteilen. Der Bären nimmt solche Hinweise ernst und informiert nach bestem Wissen über Zutaten. Trotz sorgfältiger Arbeitsweise können bei offen verarbeiteten Lebensmitteln Spuren oder Kreuzkontakte nicht vollständig ausgeschlossen werden. Bei schweren Allergien muss der Kunde dies ausdrücklich mitteilen und die Eignung des Angebots vorab mit dem Bären klären.

Saisonale oder lieferbedingte Änderungen von Speisen und Getränken bleiben vorbehalten. Der Bären bietet in diesem Fall nach Möglichkeit eine gleichwertige Alternative an.

Preise, Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen

Es gelten die in der Offerte, Bestätigung, Speise- oder Getränkekarte genannten Preise in Schweizer Franken (CHF), inklusive der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer und Bedienung, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.

Der Bären kann bei Gruppen, Veranstaltungen, Sonderbestellungen oder erhöhtem Ausfallrisiko eine Vorauszahlung, Anzahlung, Kreditkartengarantie oder andere angemessene Sicherheitsleistung verlangen. Wird eine vereinbarte Sicherheitsleistung nicht fristgerecht erbracht, kann der Bären nach einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und bereits entstandene Kosten verrechnen.

Nachträgliche Wünsche und Zusatzleistungen werden separat verrechnet.

Mahngebühren

Der Bären behält sich das Recht vor, Mahngebühren zu erheben, wenn Rechnungen nicht innerhalb der Zahlungsfrist überwiesen werden.

Für die erste Mahnung werden keine Gebühren verrechnet, bei der zweiten Mahnung erheben wir CHF 30.00 Zuschlag, welcher mit dem restlichen Betrag zusammen überwiesen werden muss. Der Kunde ist auch zum Ersatz sämtlicher Kosten verpflichtet, die durch den Zahlungsverzug entstehen.

Zahlung und Zahlungsverzug

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Rechnung unmittelbar nach Leistungserbringung vor Ort fällig. Eine Zahlung auf Rechnung bedarf der vorgängigen Zustimmung des Bären. Für genehmigte Rechnungen gilt die auf der Rechnung angegebene Zahlungsfrist.

Bei Zahlungsverzug kann der Bären den gesetzlichen Verzugszins sowie notwendige und angemessene Mahn- und Inkassokosten verlangen. Beanstandungen einer Rechnung sind möglichst innert zehn Tagen nach Erhalt mitzuteilen; zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

Raumnutzung, Dekoration und externe Dienstleister

Räume, Mobiliar, Einrichtungen, technische Hilfsmittel und Aussenbereiche sind sorgfältig und nur zum vereinbarten Zweck zu nutzen. Dekorationen, Installationen, Beschriftungen und Befestigungen dürfen nur mit Zustimmung des Bären angebracht werden. Fluchtwege, Türen, Feuerlöscheinrichtungen und Sicherheitskennzeichnungen müssen jederzeit frei bleiben.

Der Kunde ist für die von ihm beauftragten externen Dienstleister, Musiker, Lieferanten und sonstigen Hilfspersonen verantwortlich. Auf- und Abbauzeiten, Zufahrt, Strombedarf, Lautstärke und technische Einrichtungen sind vorgängig abzusprechen. Zusätzlicher Reinigungs-, Entsorgungs-, Auf- oder Abbauaufwand kann nach Aufwand verrechnet werden.

Öffnungszeiten, Verlängerungen und Bewilligungen

Der Anlass endet zur vereinbarten Zeit und innerhalb der gesetzlichen Öffnungs- und Bewilligungszeiten. Verlängerungen sind nur nach vorgängiger Zustimmung des Bären und im Rahmen der geltenden Vorschriften möglich.

Erforderliche Sonderbewilligungen sowie daraus entstehende Gebühren, Personal-, Sicherheits- oder Nachtzuschläge werden dem Kunden nur belastet, wenn sie vorab vereinbart wurden oder aufgrund einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verlängerung notwendig werden.

Hausordnung, Jugendschutz und Rauchverbot

Die Anweisungen des Bären-Teams zu Sicherheit, Jugendschutz, Lärmschutz und geordnetem Betrieb sind zu befolgen. Der Bären darf Personen, die andere Gäste oder Mitarbeitende belästigen, Anlagen gefährden, gesetzliche Vorschriften missachten oder den Betrieb erheblich stören, aus den Räumlichkeiten weisen. Die vereinbarten Leistungen bleiben geschuldet, soweit der Ausschluss durch das Verhalten der betroffenen Person verursacht wurde.

Die Abgabe alkoholischer Getränke richtet sich nach den geltenden Jugendschutzbestimmungen. Der Bären kann einen amtlichen Altersnachweis verlangen.

In sämtlichen Innenräumen gilt Rauchverbot. Kosten, die durch einen schuldhaft ausgelösten Fehlalarm, unzulässiges Rauchen oder einen notwendigen besonderen Reinigungsaufwand entstehen, können dem Verursacher beziehungsweise dem Vertragspartner nach effektivem Aufwand belastet werden.

Haftung des Kunden

Der Kunde haftet im gesetzlich zulässigen Umfang für Schäden, Verluste, ausserordentliche Verschmutzungen und Diebstähle, die er selbst oder die zu seiner Gruppe gehörenden Personen, Minderjährigen, Mitarbeitenden, Gäste, externen Dienstleister oder sonstigen Hilfspersonen schuldhaft verursachen.

Festgestellte Schäden sind dem Bären unverzüglich zu melden. Der Abschluss einer geeigneten Veranstalter- oder Haftpflichtversicherung liegt in der Verantwortung des Kunden.

Haftung des Bären

Der Bären haftet für direkte Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten der Siegfried Gastro GmbH oder ihrer Hilfspersonen verursacht wurden. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Schäden aus leichtem Verschulden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Die Haftung für Personenschäden sowie jede weitere Haftung, die gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf, bleibt unberührt.

Für unbeaufsichtigte Garderobe, mitgebrachte Gegenstände, Geschenke, Dekorationen, technische Geräte oder andere Wertsachen übernimmt der Bären nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen Haftung.

Höhere Gewalt und nicht beeinflussbare Ereignisse

Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt oder anderer vom Bären nicht zu vertretender Umstände nicht oder nur teilweise erbracht werden, haften die Parteien nicht für daraus entstehende Nichterfüllung. Dazu zählen insbesondere behördliche Anordnungen, Naturereignisse, Epidemien, erhebliche Energie- oder Versorgungsausfälle, Brand, Streik, Unruhen oder vergleichbare Ereignisse.

Bereits erbrachte Leistungen und nachweislich entstandene, nicht vermeidbare Fremdkosten bleiben geschuldet. Im Übrigen suchen die Parteien nach Möglichkeit eine angemessene Ersatzlösung oder einen Ersatztermin.

Beanstandungen

Mängel oder Beanstandungen sind dem Bären möglichst sofort mitzuteilen, damit noch während des Besuchs oder Anlasses eine angemessene Lösung gefunden werden kann. Eine verspätete Mitteilung schliesst gesetzliche Ansprüche nicht automatisch aus, kann aber berücksichtigt werden, wenn dadurch eine rechtzeitige Prüfung oder Abhilfe verunmöglicht wurde.

Datenschutz

Personendaten werden zur Bearbeitung von Anfragen, Reservationen, Veranstaltungen, Zahlungen und der Gästekommunikation bearbeitet. Es gelten das anwendbare schweizerische Datenschutzrecht und die separate Datenschutzerklärung des Bären. Personendaten werden nur soweit erforderlich an Dienstleister weitergegeben, insbesondere an Reservations-, Zahlungs-, IT- oder Buchhaltungsanbieter.

Gutscheine, Spezialangebote und Golden Circle

Für Gutscheine, Aktionsangebote, Spezialveranstaltungen und den Bären Golden Circle können ergänzende Bedingungen gelten. Diese werden beim Kauf, bei der Anmeldung oder in der jeweiligen Vereinbarung mitgeteilt und gehen bei Widersprüchen diesen AGB vor.

Gutscheine werden nicht bar ausbezahlt, soweit keine zwingende gesetzliche Verpflichtung besteht. Angegebene Einlösefristen und Leistungsbeschreibungen sind zu beachten.

Die Memberkarte des Golden Circle berechtigt zu 5% Reduktion auf die ganze Rechnung, die vom Mitglied bezahlt wird. Eine Weitergabe der Karte ist untersagt!

Änderungen und Teilunwirksamkeit

Der Bären kann diese AGB für zukünftige Verträge anpassen. Für einen bereits abgeschlossenen Vertrag gilt die Fassung, die bei Vertragsabschluss einbezogen wurde, sofern die Parteien keine andere Vereinbarung treffen.

Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen bestehen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die anwendbare gesetzliche Regelung.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Gerzensee beziehungsweise der Sitz der Siegfried Gastro GmbH. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.

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